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Aktuelle Betrugsmeldungen
Warnung vor angeblichen Mails der Steuerverwaltung
Aktuell werden wieder vermehrt gefälschte E-Mails (sogenannte Phishing-Mails) in Umlauf gebracht, die vorgeben im Namen der Steuerverwaltung versendet zu sein. Diese E-Mails sehen auf den ersten Blick seriös aus. Sie tragen oft Betreffzeilen wie beispielsweise „Eine Mitteilung der Bundesbehörde“. Außerdem verwenden sie meist bekannte Elemente wie das ELSTER-Logo bzw. Design und beginnen häufig mit einer allgemeinen Anrede, z.B. „Sehr geehrter Kunde“. Zudem häufen sich Betrugsversuche per E-Mail, bei denen die Absenderadresse oder der Absendername so gestaltet werden, dass sie authentisch und vertrauenswürdig aussehen.
Ziel dieser Phishing-Mails ist es, an persönliche (Anmelde-)Daten sowie Konto- oder Kreditkarteninformationen der Steuerpflichtigen zu gelangen. Durch die Behauptung, dass eine wichtige Frist abläuft, wird oft eine Drucksituation aufgebaut.
Wir empfehlen dringend, solche E-Mails ohne Antwort zu löschen. Insbesondere sollte nicht auf Links oder Buttons in E-Mails geklickt werden, wenn Unsicherheit besteht, ob die Nachricht wirklich von der Steuerverwaltung stammt.
Wir weisen darauf hin, dass die Steuerverwaltung niemals per E-Mail nach sensiblen Informationen wie beispielsweise Steuernummern, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder Antworten auf Sicherheitsfragen fragen wird. Bei „ELSTER-Mails“ handelt es sich stets nur um Benachrichtigungen. Steuerrelevante Nachrichten stellt die Steuerverwaltung über das gesicherte, nur authentifiziert zugängliche, ELSTER-Postfach zu.
Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Betrugs-E-Mails finden Sie auf der ELSTER-Homepage unter „Sicherheit“. In Zweifelsfragen können Sie gerne Kontakt mit dem für Sie zuständigen Finanzamt aufnehmen.
Vorsicht vor angeblichen E-Mails von ELSTER
Meldung vom 28. August 2025
Aktuell werden gefälschte E-Mails verschickt, die angeblich von ELSTER stammen und Handlungsbedarf in Bezug auf Kryptwährungen fordern.
Die Steuerverwaltung fordert niemals in einer E-Mail Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, an. Auch werden grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs versendet.
Diese und weitere grundsätzliche Informationen zum richtigen Umgang mit Betrugs-E-Mails finden Sie auf der ELSTER-Homepage in der Fußzeile unter „Sicherheit“.
Vorsicht vor angeblichen Rechnungen von Inkasso Unternehmen im Namen Ihres Finanzamts
Meldung vom 23. Juli 2025
Aktuell werden gefälschte Rechnungen im Namen von Inkasso Unternehmen versandt, aus denen offene Forderungen aus steuerlichen Verpflichtungen für diverse Finanzämter geltend gemacht werden. Die Schreiben können denen der echten Firma nachempfunden sein. Lediglich die darin enthaltenen Kontaktdaten bzw. die Bankverbindung weichen ab.
Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt keine Inkasso Unternehmen beauftragt, sondern offene Steuerforderungen selbst erhebt. Bei Bedenken oder Auffälligkeiten sollten Sie umgehend mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen, bevor Sie Zahlungen leisten.
Sollte Ihnen ein gefälschtes Dokument vorliegen, bittet das Bayerische Landesamt für Steuern, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und keinesfalls eine Überweisung der angeblichen Steuerschuld vorzunehmen.
Vorsicht vor angeblichen E-Mails vom Finanzamt, ELSTER oder vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Meldung vom 22. Juli 2025
Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird zum Beispiel ELSTER, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgetäuscht.
In diesen Nachrichten wird der Empfänger meist aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid oder eine Rechnung handelt.
Sowohl Absenderadresse als auch der Inhalt der E-Mail variieren dabei ständig. In allen Fällen wird jedoch versucht, per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.
Die Steuerverwaltung fordert niemals in einer E-Mail Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, an. Auch werden grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs versendet.
Diese und weitere grundsätzliche Informationen zum richtigen Umgang mit Betrugs-E-Mails finden Sie auf der ELSTER-Homepage in der Fußzeile unter „Sicherheit“. Allgemeine Tipps für den Umgang im Internet, sowie aktuelle Warnungen finden Sie auf den Internetseiten des BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Warnung vor angeblichen E-Mails und Briefen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
Meldung vom 30. April 2025
In letzter Zeit erhalten Steuerpflichtige vermehrt E-Mails oder Briefe, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen und zur Zahlung eines Verspätungszuschlags auffordern. Diese Schreiben sind gefälscht und stellen eine Betrugsmasche dar.
Bitte ignorieren Sie solche E-Mails oder Briefe und leisten Sie keine Zahlungen. Weitere Informationen und eine offizielle Warnung finden Sie auf der Website des BZSt.
Warnung vor gefälschten Steuerbescheiden
Meldung vom 7. Oktober 2024
Derzeit sind bundesweit gefälschte Steuerbescheide im Umlauf. Als Absender wird ein Finanzamt oder die „Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland“ ausgewiesen. Die Empfänger werden aufgefordert, kurzfristig eine Nachzahlung zu leisten.
Das Bayerische Landesamt für Steuern rät Bürgerinnen und Bürgern zur Vorsicht und bei Bescheiden darauf zu achten, ob diese ungewöhnlich aussehen oder widersprüchliche Angaben enthalten. Wir empfehlen zum Beispiel die auf dem Dokument angegebene Steuernummer und Identifikationsnummer immer mit der eigenen Steuernummer und Identifikationsnummer abzugleichen sowie die Angaben zum Finanzamt oder die äußere Aufmachung des Bescheids mit vorherigen Bescheiden zu vergleichen. Bei Bedenken oder Auffälligkeiten sollten Sie umgehend mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufnehmen, bevor Sie Zahlungen leisten.
Sollte Ihnen ein gefälschtes Dokument vorliegen, bittet das Bayerische Landesamt für Steuern, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und keinesfalls eine Überweisung der angeblichen Steuerschuld vorzunehmen.
Sollte ein SEPA-Mandat vorhanden sein, so werden tatsächlich zu leistende Zahlungen stets automatisch abgebucht. Die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens auch im Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt ist daher ratsam, da Betrugsmöglichkeiten durch falsche Zahlungsaufforderungen vermieden werden können.
Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt vor „falschen“ Finanzbeamten
Meldung vom 9. Januar 2024
Trickbetrüger geben sich derzeit als Finanzbeamte aus
In den vergangenen Tagen wurden Fälle bekannt, in denen sich Betrüger in Telefonanrufen als Finanzbeamte ausgeben und persönliche Daten in Erfahrung bringen wollen. In Einzelfällen suchten die Betrüger als falsche „Finanzbeamte“ Personen auch zu Hause auf.
Das Bayerische Landesamt für Steuern rät deswegen zur Vorsicht!
Betriebsprüfungen des Finanzamtes finden nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung statt. Wenn „echte“ Finanzbeamte unangekündigt erscheinen (Steuerfahndung, Vollziehungsbeamte, Kassennachschau, o.ä.), müssen sie sich mit einem Dienstausweis legitimieren. Bei Zweifeln an der Echtheit sollten sich betroffene Bürgerinnen und Bürger umgehend beim zuständigen Finanzamt melden und sich rückversichern.
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