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Öffentliche Zustellungen

Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

 

Hinweis

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.

1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.

Lfd. Nr.Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma Verwaltungsakt/eBekanntgabezeitraumKontakt
1Bily, Marek
Pratelstvi 1480/12, 35002 CHEB, TSCHECHIEN,
StNr.:223 / 296 / 40012

Einkommensteuerbescheid 2024 vom 23.06.2025

12.09.2025 bis 29.09.202509281 929 - 1168